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Allgemeine Geschäftsbedingungen bei der Breeze Creative Agency

Stand: März 2022

 

Präambel

 

Die Breeze Creative Agency, Inhaberin Jasmin Kray, Bogenstrasse 68, 20253 Hamburg, (nachfolgend „BREEZE“ genannt) bietet auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf der Website https://www.breezecreativeagency.com/creative-pool einen Creative-Pool an, über den sich Kreative  präsentieren und Aufträge akquirieren können.

 

I. Geltung dieser Bedingungen

 

Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall, die der Schriftform bedürfen, kommen die Verträge zwischen den Kreativen und BREEZE ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB zustande. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Künstlers werden nur dann verbindlich, wenn BREEZE sie schriftlich anerkannt hat, auch wenn eine Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen erbracht wird.

 

II. Bewerbung und Vertragsschluss

 

  1. Der Künstler bewirbt sich online bei BREEZE, indem er das unter https://www.breezecreativeagency.com/kopie-von-kontakt bereit gestellte Bewerbungsformular ausfüllt. Die Absendung des ausgefüllten Formulars stellt das Angebot zum Vertragsschluss dar.

 

  1. BREEZE prüft daraufhin die Bewerbung und entscheidet nach eigenem Ermessen über die Aufnahme des Künstlers in den Creative-Pool. Im Falle der Aufnahme stellt BREEZE die vom Kreativen über das Bewerbungsformular übermittelten Angaben und Dateien online. Hiermit ist das Angebot des Künstlers angenommen und der Vertrag zustande gekommen.

 

III. Buchungen

 

  1. Die Kontaktaufnahme der an dem Künstler interessierten Kunden erfolgt über BREEZE. BREEZE leitet die eingegangenen Anfragen an den Künstler zwecks Absprache der Konditionen (Termin, Ort, Art des Auftritts, Dauer des Auftritts, Mindestgage) weiter.

 

  1. Vertragsverhandlungen sowie Vertragsschluss mit dem Kunden erfolgt durch BREEZE (Gastspielvertrag).

 

  1. Dem Künstler ist es untersagt, während der Laufzeit dieses Vertrages mit den Kunden von BREEZE direkt Engagements-/Auftrittsverträge zu schließen. Im Falle des Verstoßes gegen diese Bestimmung ist der Künstler verpflichtet, BREEZE die unter Ziffer V. vereinbarte Provision zu zahlen. 

 

 

IV. Verpflichtungen des Musikers / Verantwortung für Inhalte

 

  1. Der Künstler verpflichtet sich, den zwischen BREEZE und dem Kunden geschlossenen Vertrag hinsichtlich der mit ihm zuvor abgesprochenen Konditionen ordnungsgemäß zu erfüllen. Im Falle des Verstoßes (z.B. zu spätes Erscheinen am Auftrittsort, Nicht-Erscheinen am Auftrittsort, etc.) stellt der Künstler BREEZE in vollem Umfang frei und schadlos von sämtlichen aus dem Verstoß resultierenden Schadenersatzansprüchen des Kunden.

 

  1. Für die Inhalte, die der Künstler über das Bewerbungsformular übermittelt (Texte, Grafiken, Fotos, Audiodateien, Videodateien etc.) ist ausschließlich der Künstler verantwortlich.  

 

Der Künstler verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen. Untersagt sind insbesondere:  

 

  • beleidigende, verleumderische, pornographische, rassistische, volksverhetzende oder vergleichbare Inhalte

  • Inhalte, die die Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte oder andere Rechte Dritter verletzen. Hierzu zählen auch Bildaufnahmen von Personen ohne Zustimmung der Abgebildeten

 

Verstößt der Künstler gegen vorstehende Verpflichtung, stellt er BREEZE von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei und hält ihn in vollem Umfang schadlos. 

 

 

V. Provision

 

BREEZE erhält für seine Leistungen (Präsentation des Künstlers auf der Website, die Vermittlung des Engagements an den Künstler, Übernahme der Vertragsverhandlungen mit dem Kunden, Zahlungsabwicklung) eine Provision in Höhe von 30% der mit dem Kunden vereinbarten Netto-Gage.

 

 

VI. Abrechnung und Zahlung

 

BREEZE rechnet gegenüber dem Künstler innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Gage bei BREEZE ab und leistet gleichzeitig unter Abzug der vereinbarten Provision Zahlung. Die Zahlung erfolgt mit befreiender Wirkung auf das vom Künstler zuletzt benannte Konto.

 

 

VII. Verfügbarkeit 

 

BREEZE bemüht sich, die Website konstant verfügbar zu halten, kann jedoch deren ständige Verfügbarkeit und Funktion nicht gewährleisten. Durch Wartungsarbeiten und/oder Weiterentwicklung und/oder andere Störungen kann die Nutzung eingeschränkt und/oder zeitweise unterbrochen werden.   

 

 

VIII. Haftung und Haftungsbeschränkung

 

  1. Schadensersatzansprüche gegen BREEZE sind unabhängig vom Rechtsgrund

ausgeschlossen, es sei denn, BREEZE, seine gesetzlichen Vertreter oder

Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte

Fahrlässigkeit haftet BREEZE nur, wenn eine für die Erreichung des Vertragszwecks wesentliche Vertragspflicht durch BREEZE, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde.

 

  1. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die aus der

Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit seitens BREEZE resultieren.

 

  1. Soweit BREEZE nach Ziffer VII. 1. für leichte Fahrlässigkeit haftet, wird der

Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

 

  1. Schadenersatzansprüche gegen BREEZE verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.

 

  1. Soweit die Haftung von BREEZE ausgeschlossen ist, gilt dies auch für eine persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter und Erfüllungsgehilfen von BREEZE.

 

 

IX. Laufzeit

 

Dieser Vertrag ist auf unbestimmt Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.

 

Zur Klarstellung sei erwähnt, dass bezüglich Engagements, die während der Vertragslaufzeit zustande gekommen sind, jedoch erst nach Ende der Laufzeit stattfinden, BREEZE die vereinbarte Provision zusteht.

 

 

X. Datenschutz

 

Die Daten des Musikers verwendet BREEZE ausschließlich in Übereinstimmung mit den

Datenschutzbestimmungen, die auf der Homepage von BREEZE abrufbar sind:

 

 

XI. Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, Hamburg vereinbart.

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